Hotel Cristallo Rimini - alle Vorteile auf einen Blick
Ausstattung
- kostenloses Wlan
- barrierefrei
- Arztservice
- Nichtraucher-Zimmer
- Wäscheservice
- Parkplätze verfügbar
- Restaurant
Badeurlaub
- direkter Strandzugang
- Strandnähe
- hoteleigener Pool
- Sandstrand
Familie
- Babybett
- Kinderbetreuung
- familienfreundlich
Aktivurlaub
- Fahrradverleih
- Fitnessstudio
Hotelbeschreibung
Bitte beachten Sie bei einer Buchung, dass nur die Hotelbeschreibung des gebuchten Veranstalters/Vermittlers und Angebotes Gültigkeit hat. Diese können Sie nach Wahl Ihres Angebotes unter "Angebotsdetails" einsehen. Es ist möglich, dass in Einzelfällen nicht alle Veranstalter/Vermittler Hotelbeschreibungen ausweisen.
Hotelbeschreibung des Veranstalters/Vermittlers: Schauinsland Reisen, Hotels Schauinsland
Lage: Beliebter Ferienort an der Nordostseite des Sees. Oberhalb der Gardesanastraße, zum Zentrum sind es ca. 700 Meter und zum Strand ca. 70 Meter.
Ausstattung: Hotel mit 46 Zimmern, Rezeption, Restaurant, Bar/Café, Aufenthaltsraum, Leseraum, Whirlpool, Lift, Gartenanlage mit Sonnenterrasse und Liegewiese mit Liegestühlen.
Buchbare Unterbringungsmöglichkeiten:
Doppelzimmer: Die Zimmer sind geschmackvoll eingerichtet und ausgestattet mit Dusche/WC, Föhn, Klimaanlage, Minibar (gegen Gebühr), Safe, Sat.-TV mit deutschsprachigem Programm, Telefon und Balkon.
Doppelzimmer ohne Balkon: Bei ansonsten gleicher Ausstattung wie die Doppelzimmer, haben diese Zimmer keinen Balkon.
Buchbare Verpflegungsmöglichkeiten: Frühstück: Frühstuck in Buffetform., Halbpension: Frückstück in Buffetform, Abendessen als 3-Gänge-Wahlmenü mit Vorspeisenbuffet, Dessertbuffet und Beilagenbuffet.
Landeskategorie: 3 Sterne
Sport inklusive: Fitnessraum, Fahrradraum (teils Fremdanbieter)
Sport gegen Gebühr: Fahrradverleih, Tourenräder/Citybikes
Kinderprogramm: Babybett (auf Anfrage)
Anfahrtsbeschreibung: Parkplatz (kostenlos), Garage (gegen Gebühr)
Hinweise: Kurtaxe zahlbar vor Ort
Haustiere nicht gestattet
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Wichtiger Hinweis:
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, zu Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.